Was Veranstalter von Public Viewings über Lizenzen und Übertragungsrechte wissen müssen
Wer die WM 2026 öffentlich überträgt, betritt rechtliches Terrain, egal ob Gastronom, Veranstalter oder Unternehmensinhaber. Das Thema Übertragungsrechte im Rahmen eines Public Viewings ist für viele undurchsichtig. Der ORF ist der offizielle Medienpartner der FIFA und zentraler Ansprechpartner für alle Public-Viewing-Lizenzen in Österreich. Die gute Nachricht für den normalen Gastronomiebetrieb: Wer die WM ohne Eintrittsgeld und ohne Sponsoring im laufenden Betrieb zeigt, benötigt in der Regel keine gesonderte FIFA-Lizenz.
Anders sieht es bei kommerziellen Events aus, sobald Eintritt verlangt wird, Sponsoren eingebunden sind oder die Veranstaltung explizit vermarktet wird, sind gestaffelte Lizenzgebühren fällig, die sich nach der Besucherkapazität richten (ab 101 Personen: € 600,- zzgl. MwSt.). Alle Details, Anmeldeformulare und den aktuellen Regelkatalog inklusive der neuen Möglichkeit, Nachtspiele zeitversetzt zu zeigen finden Sie direkt beim ORF unter der.orf.at/publicviewing. Der Schlüssel ist eine einfache Frage: Ist das Public Viewing kommerziell oder nicht-kommerziell?
Kommerzielle öffentliche Übertragungen haben kommerziellen Charakter, wenn etwa durch den Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen eines Sonderevents, durch die Erhebung von Eintrittsgeldern oder durch Sponsorings durch Dritte Entgelt eingenommen wird. Hierfür ist eine Lizenz der FIFA erforderlich, die in Österreich vom ORF vergeben wird. Ausgenommen sind lediglich kleine Veranstaltungen in Bars, Hotels und Restaurants (siehe unten).
Nicht-kommerzielle Public Viewings besitzen keinen solchen kommerziellen Charakter, hier fällt der normale Gastronomiebetrieb mit laufendem TV in der Regel darunter.
Öffentliche Übertragungen in Bars, Hotels und Restaurants benötigen keine FIFA-Lizenz, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Lizenzgebühr fällt einmalig für die gesamte WM-Dauer an und bemisst sich an der maximalen Besucherkapazität des Veranstaltungsorts. Die Lizenz wird vom ORF auf nicht-exklusiver Basis erteilt. Der Veranstalter kann selbst entscheiden, wie viele Spiele er zeigt. Anmeldung über der.orf.at/publicviewing
| FIFA-Lizenzgebühren für Public Viewing in Österreich 2026 (Quelle: ORF) | |
| bis 100 Personen | € 0,– (kostenfrei, Anmeldung empfohlen) |
| 101 – 500 Personen | € 600,– zzgl. MwSt. |
| 501 – 1.000 Personen | € 1.250,– zzgl. MwSt. |
| 1.001 – 2.000 Personen | € 2.500,– zzgl. MwSt. |
| 2.001 – 5.000 Personen | € 5.000,– zzgl. MwSt. |
| 5.001 – 10.000 Personen | € 10.000,– zzgl. MwSt. |
| ab 10.001 Personen | € 17.500,– zzgl. MwSt. |
Eine wichtige Neuerung für Veranstalter, die Spiele mit später Anstoßzeit nicht live zeigen können: Spiele, die nach 22:00 Uhr MEZ beginnen, dürfen erstmals, nach einem von ORF/FIFA festgelegten Zeitplan auch zeitversetzt gezeigt werden. Das Zeigen der Wiederholung ist freiwillig, aber für Veranstalter, die Nachtspiele nicht live übertragen können, eine attraktive Option.
Die FIFA-Richtlinien sind beim Thema Marketing sehr konkret. Veranstalter müssen folgende Punkte beachten:
Im Umkreis von 3 Metern rund um den Bildschirm darf keinerlei Werbung angebracht werden (weder Plakate noch handelsübliche Produktbezeichnungen, außer von offiziellen Sponsoren und Broadcastern des FIFA World Cup 26). Selbst der Schriftzug des eigenen Betriebs ist dort nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Der Name des Austragungsorts darf ohne Logo zur reinen Orientierung angezeigt werden.
Bei Veranstaltungen in Österreich darf ausnahmslos nur das TV-Signal des ORF oder Servus TV genutzt werden und das unverändert. Die Fernsehübertragung darf zu keinem Zeitpunkt verändert, überlagert oder verdeckt werden. Konkret verboten sind: eigene Grafiken, Lauftexte und Einblendungen jeglicher Art.
Der Veranstalterverband Österreich und die AKM haben erfolgreich verhandelt und vereinbart, dass Public Viewing Events im Rahmen der FIFA WM 2026 bis zu einer Bildschirmdiagonale von drei Metern in allen Mitgliedsbetrieben der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und im Speziellen in Gastronomiebetrieben und dazugehörigen Gastgärten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen AKM-frei sind.
Ein häufiges Missverständnis: ORF/FIFA und AKM rechnen nach unterschiedlichen Freigrenzen. Der Überblick laut VVAT:
| Lizenzpflicht im Überblick (Quelle: VVAT) | |
| Nicht kommerziell + unter 3m + unter 100 Pers. | Keine Meldung und kein Lizenzentgelt — weder bei ORF/FIFA noch bei AKM. |
| Kommerziell + unter 3m + unter 100 Pers. | ORF/FIFA: kostenfreie Lizenz (Meldung empfohlen). AKM: kostenpflichtige Lizenz. |
| Nicht kommerziell + über 3m + über 100 Pers. | ORF/FIFA: kostenfreie Lizenz (Meldung). AKM: kostenpflichtige Lizenz. |
| Kommerziell + über 3m + über 100 Pers. | ORF/FIFA: kostenpflichtige Lizenz. AKM: kostenpflichtige Lizenz. |
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