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Public Viewing zur WM 2026 Teil 2: Lizenzen

Was Veranstalter von Public Viewings über Lizenzen und Übertragungsrechte wissen müssen

Gunther Gram
Konstantin Lehner

Wer die WM 2026 öffentlich überträgt, betritt rechtliches Terrain, egal ob Gastronom, Veranstalter oder Unternehmensinhaber. Das Thema Übertragungsrechte im Rahmen eines Public Viewings ist für viele undurchsichtig. Der ORF ist der offizielle Medienpartner der FIFA und zentraler Ansprechpartner für alle Public-Viewing-Lizenzen in Österreich. Die gute Nachricht für den normalen Gastronomiebetrieb: Wer die WM ohne Eintrittsgeld und ohne Sponsoring im laufenden Betrieb zeigt, benötigt in der Regel keine gesonderte FIFA-Lizenz.

Anders sieht es bei kommerziellen Events aus, sobald Eintritt verlangt wird, Sponsoren eingebunden sind oder die Veranstaltung explizit vermarktet wird, sind gestaffelte Lizenzgebühren fällig, die sich nach der Besucherkapazität richten (ab 101 Personen: € 600,- zzgl. MwSt.). Alle Details, Anmeldeformulare und den aktuellen Regelkatalog inklusive der neuen Möglichkeit, Nachtspiele zeitversetzt zu zeigen finden Sie direkt beim ORF unter der.orf.at/publicviewing. Der Schlüssel ist eine einfache Frage: Ist das Public Viewing kommerziell oder nicht-kommerziell?


Die zwei Kategorien: kommerziell und nicht-kommerziell

Kommerzielle öffentliche Übertragungen haben kommerziellen Charakter, wenn etwa durch den Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen eines Sonderevents, durch die Erhebung von Eintrittsgeldern oder durch Sponsorings durch Dritte Entgelt eingenommen wird. Hierfür ist eine Lizenz der FIFA erforderlich, die in Österreich vom ORF vergeben wird. Ausgenommen sind lediglich kleine Veranstaltungen in Bars, Hotels und Restaurants (siehe unten).

Nicht-kommerzielle Public Viewings besitzen keinen solchen kommerziellen Charakter, hier fällt der normale Gastronomiebetrieb mit laufendem TV in der Regel darunter.


Bars, Hotels, Restaurants: Wann ist keine Lizenz nötig?

Öffentliche Übertragungen in Bars, Hotels und Restaurants benötigen keine FIFA-Lizenz, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Vorführung von Sportevents gehört zum normalen Geschäftsbetrieb der Einrichtung.
  • Im Zusammenhang mit dem Public Viewing finden keine zusätzlichen kommerziellen Aktivitäten statt (also kein Eintrittsgeld, keine Themenabende/Sonderveranstaltungen, kein Sponsoring durch Dritte).
  • Es besteht eine Vereinbarung zwischen dem Veranstalterverband (VVAT) und der Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VGR).
Achtung: Sportartikelgeschäfte mit nur einer Marke, Brauereien und Flughäfen sind von dieser Ausnahme explizit ausgenommen. Diese benötigen immer eine Lizenz, unabhängig davon, ob Eintritt verlangt wird oder nicht.

Kommerzielle Events: Die FIFA-Lizenzgebühren

Die Lizenzgebühr fällt einmalig für die gesamte WM-Dauer an und bemisst sich an der maximalen Besucherkapazität des Veranstaltungsorts. Die Lizenz wird vom ORF auf nicht-exklusiver Basis erteilt. Der Veranstalter kann selbst entscheiden, wie viele Spiele er zeigt. Anmeldung über der.orf.at/publicviewing

FIFA-Lizenzgebühren für Public Viewing in Österreich 2026 (Quelle: ORF)
bis 100 Personen€ 0,– (kostenfrei, Anmeldung empfohlen)
101 – 500 Personen€ 600,– zzgl. MwSt.
501 – 1.000 Personen€ 1.250,– zzgl. MwSt.
1.001 – 2.000 Personen€ 2.500,– zzgl. MwSt.
2.001 – 5.000 Personen€ 5.000,– zzgl. MwSt.
5.001 – 10.000 Personen€ 10.000,– zzgl. MwSt.
ab 10.001 Personen€ 17.500,– zzgl. MwSt.

Neu 2026: Nachtspiele zeitversetzt zeigen

Eine wichtige Neuerung für Veranstalter, die Spiele mit später Anstoßzeit nicht live zeigen können: Spiele, die nach 22:00 Uhr MEZ beginnen, dürfen erstmals, nach einem von ORF/FIFA festgelegten Zeitplan auch zeitversetzt gezeigt werden. Das Zeigen der Wiederholung ist freiwillig, aber für Veranstalter, die Nachtspiele nicht live übertragen können, eine attraktive Option.

Wichtig: Wiederholungsspiele müssen exakt nach dem vorgegebenen Zeitplan abgespielt werden. Es ist nicht gestattet, weitere Spiele zeitversetzt zu zeigen oder Spiele untereinander zu tauschen. Auch für Wiederholungsspiele gilt strengstens das geschützte Sendefenster.

Marketing & Sponsoring: Was ist erlaubt?

Die FIFA-Richtlinien sind beim Thema Marketing sehr konkret. Veranstalter müssen folgende Punkte beachten:

  • FIFA-Logos verboten: Logos oder Marken der FIFA oder des FIFA World Cup 26 dürfen bei Public Viewing Events nicht verwendet werden. Einzige Ausnahme: Der Veranstaltungstitel "FIFA World Cup 26" in Standardschrift — ausschließlich zur Ankündigung von Zeit und Ort.
  • Keine offizielle Zuordnung: Die Veranstaltung darf nicht als offizielle Veranstaltung der FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 ausgegeben werden.
  • Lokale Sponsoren: Nicht-offizielle Partner des FIFA World Cup 26 dürfen als lokale Sponsoren auftreten, aber ausschließlich mit Bezug auf das Public Viewing Event selbst, nicht auf die WM.
  • Werbemöglichkeiten: Werbeflächen dürfen nur an offizielle FIFA-Partner oder an Firmen vergeben werden, die nicht direkt mit FIFA-Partnern konkurrieren und lokal ansässig sind.

Die Clean-Area-Regel und das ORF-Signal

3 Meter Pufferzone

Im Umkreis von 3 Metern rund um den Bildschirm darf keinerlei Werbung angebracht werden (weder Plakate noch handelsübliche Produktbezeichnungen, außer von offiziellen Sponsoren und Broadcastern des FIFA World Cup 26). Selbst der Schriftzug des eigenen Betriebs ist dort nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Der Name des Austragungsorts darf ohne Logo zur reinen Orientierung angezeigt werden.

ORF-Signal unverändert nutzen

Bei Veranstaltungen in Österreich darf ausnahmslos nur das TV-Signal des ORF oder Servus TV genutzt werden und das unverändert. Die Fernsehübertragung darf zu keinem Zeitpunkt verändert, überlagert oder verdeckt werden. Konkret verboten sind: eigene Grafiken, Lauftexte und Einblendungen jeglicher Art.


AKM: Musik bei WM-Events

Der Veranstalterverband Österreich und die AKM haben erfolgreich verhandelt und vereinbart, dass Public Viewing Events im Rahmen der FIFA WM 2026 bis zu einer Bildschirmdiagonale von drei Metern in allen Mitgliedsbetrieben der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und im Speziellen in Gastronomiebetrieben und dazugehörigen Gastgärten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen AKM-frei sind.

Die AKM-Freistellung gilt nur wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:

  • Bildschirmdiagonale (TV/Leinwand) unter 3 Metern
  • keine kommerzielle Veranstaltung (zB ohne Eintritt, ohne Sponsoren)
  • nur die zeitgleiche Übertragung der FIFA WM 2026 Spiele
  • gilt nur für die TV-Übertragung der FIFA WM 2026 Spiele
Achtung: Werden im Rahmen der Veranstaltung Gäste zusätzlich zB mit einer Band (Livemusik) oder Hintergrundmusik unterhalten, ist diese öffentliche Aufführung von Musik nicht AKM-frei. Wer zusätzlich Musik einsetzt, wie zB DJs, Liveband, Playlist zwischen/nach den Spielen sollte seinen AKM-Vertrag prüfen und Erweiterungen melden, um Nachforderungen zu vermeiden.

Wann brauche ich welche Lizenz?

Ein häufiges Missverständnis: ORF/FIFA und AKM rechnen nach unterschiedlichen Freigrenzen. Der Überblick laut VVAT:

Lizenzpflicht im Überblick (Quelle: VVAT)
Nicht kommerziell + unter 3m + unter 100 Pers.Keine Meldung und kein Lizenzentgelt — weder bei ORF/FIFA noch bei AKM.
Kommerziell + unter 3m + unter 100 Pers.ORF/FIFA: kostenfreie Lizenz (Meldung empfohlen). AKM: kostenpflichtige Lizenz.
Nicht kommerziell + über 3m + über 100 Pers.ORF/FIFA: kostenfreie Lizenz (Meldung). AKM: kostenpflichtige Lizenz.
Kommerziell + über 3m + über 100 Pers.ORF/FIFA: kostenpflichtige Lizenz. AKM: kostenpflichtige Lizenz.

Checkliste: Lizenzen & Übertragungsrechte — vor dem Kick-off
  • Kommerziell oder nicht? Eintritt, Sponsoring oder Sonderevent → FIFA-Lizenz erforderlich.
  • Lizenz beantragen: Anmeldung über der.orf.at/publicviewing (publicviewing@orf.at).
  • Besucherkapazität festlegen: Sie bestimmt die Gebührenkategorie (ab 101 Personen: € 600,– zzgl. MwSt.).
  • Branche prüfen: Sportartikelgeschäfte (1 Marke), Brauereien und Flughäfen sind immer lizenzpflichtig.
  • Nur ORF- oder ServusTV-Signal nutzen: Kein Stream, kein ausländisches Signal.
  • ORF-Signal unverändert lassen: Keine eigenen Grafiken, Lauftexte oder Einblendungen.
  • Clean-Area-Regel einhalten: Im 3-Meter-Radius um den Bildschirm keine Eigenwerbung.
  • FIFA-Logos nicht verwenden: Kein FIFA-Branding ohne offizielle Partnerschaft.
  • Nachtspiele: Zeitversatz-Möglichkeit prüfen und Zeitplan von der.orf.at/publicviewing herunterladen.
  • Bildschirmdiagonale prüfen: Über 3 Meter → AKM-Meldung und Spezialtarif.
  • AKM-Vertrag prüfen: Zusatzmusik (DJ, Liveband) gesondert anmelden.