Fragen?
Rat & Tat

Verein & Verband

Vereine und Verbände schaffen die wesentlichen Rahmenbedingungen, um Sport überhaupt möglich zu machen. Als Verein oder Verband hat man mit vielen Akteuren zu tun, manchmal auch zu kämpfen: mit den eigenen SpielerInnen und Mitgliedern, mit anderen Vereinen, nationalen und internationalen Verbänden und natürlich mit allen GeschäftspartnerInnen, die zum Vereinsleben beitragen. Wir unterstützen Sie auf jedem Gebiet:
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Auch wenn Sportorganisationen zumeist in der Rechtsform des Vereins organisiert sind, ist dennoch auf Beschäftigungsverhältnisse das Arbeitsrecht anzuwenden; dies jedenfalls dann, wenn es sich beim Beschäftigungsverhältnis um einen Dienst- und keinen Werkvertrag handelt. Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Vertragstypen ist durchaus diffizil und kann – vermeidbare – Haftungsfolgen auslösen. Umgekehrt ist die Einordnung des konkreten Rechtsverhältnisses nicht nur für die Organisation sondern auch für den Sportler oder Funktionär von vitalem Interesse – und selbst wenn sich alle vereinsintern einig sind, hat die Sozialversicherung ein Wörtchen mitzureden. Wo sind die Fallstricke und wie kann man sie vermeiden – wir beraten Sie gerne.
Unser Spieler
Datenschutz
Datenschutz
Datenschutz ist ein wichtiges und heikles Thema – und Datenschutz ist gerade in letzter Zeit (Stichwort „DSGVO“) in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Jeder Sport lebt von seinen Akteuren, Betreuern, Zuschauern und Fans – daher hat man auch im Sport mit personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung zu tun. Wir sagen Ihnen, ob und wie Sie Daten verarbeiten dürfen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie einhalten müssen. Damit gehen Sie sicher, dass Daten korrekt gesammelt werden, und verhindern, dass Sie mit Strafen konfrontiert werden.
Unser Team
Doping
Doping
Natürlich werden Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sanktioniert – aber was gehört zu diesen Bestimmungen? Das Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG 2007) und das Strafgesetzbuch (StGB) sind wohl bereits allgemein bekannt; aber auch das Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG 2017), das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Rezeptpflichtgesetz (RezPG) enthalten rund um das Dopingverbot zu beachtende Bestimmungen. Das Dopingverbot betrifft nicht nur Sportler und Verbände. Auch der „dopende Arzt“ kann zivilrechtlichen Ansprüchen aus Vertrag oder Delikt und auch strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein; gesundheitliche Schädigungen von Sportlern können als Körperverletzungsdelikte sanktioniert werden.
Unser Team
Fernsehrechte
Fernsehrechte
Wer welche Sportereignisse in welchem Ausmaß ausstrahlen und zeigen darf, hängt von den jeweiligen Rechten an den Bild- und Tonaufnahmen ab. Diese Rechte kann der Veranstalter eines Sportereignisses z.B. an Fernsehsender übertragen. Wir beraten Sie, wenn Sie die Fernsehrechte Ihrer Veranstaltung übertragen möchten, wenn Sie selbst Ausstrahlungsrechte für eine Veranstaltung erwerben möchten oder auch, wenn Sie sich gegen einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß eines Konkurrenten wehren möchten.
Unser Team
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Von der Gründung des Sportvereins bis hin zur Ausgliederung des Profisportbetriebs in eine Kapitalgesellschaft – all das umfasst das Gesellschaftsrecht. Symmetrisches Ausbalancieren von Interessenskonflikten bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen gehört ebenso zu unserem Standardrepertoire wie die Durchsetzung von Gesellschafterinteressen im Konfliktfall. Wir arbeiten im Interesse unserer Mandanten mit anderen Experten, wie Unternehmens- und Steuerberatern ohne Standesdünkel zusammen, um die wirtschaftlich beste Lösung im jeweiligen Einzelfall zu erzielen. Ein besonderes Anliegen ist es uns auch, Startup-Unternehmen mit Investoren zu vernetzen. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind bei uns bestens im Hinblick auf ihre Haftungsrisiken beraten.
Unser Team
Immobilienrecht
Immobilienrecht
Sport braucht Raum – damit sind wir dann auch schon beim Immobilienrecht. Und (auch) da kennen wir uns so richtig gut aus – sei es bei Bestandverträgen (Miete und Pacht), der Veräußerung oder dem Erwerb von Liegenschaften aber auch bei der Entwicklung von Immobilien und ganzen Stadtteilen. Kein Rechtsproblem ist uns zu groß, aber auch keines zu klein.
Unser Team
Markenrecht
Markenrecht
Noch nie zuvor waren Marken, Namen, Muster und ähnliche Immaterialgüterrechte so wichtig wie heute. Und noch nie zuvor war es so wichtig, sich in dieser Arena auszukennen. Das gilt auch für den Sport! Egal ob Sie Athlet, Fan oder Betreuer sind: Wir beantworten gerne all Ihre Fragen rund um das Markenrecht, bieten Ihnen Unterstützung bei der Registrierung Ihrer eigenen Marke und sagen Ihnen, wo Sie in Konflikt mit anderen Markeninhabern kommen können.
Unser Team
Ordentliche Gerichte
Ordentliche Gerichte
Ordentliche Gerichte und Sport – ein Widerspruch? Keineswegs, denn regelwidriges Verhalten kann sogar strafrechtlich sanktioniert werden und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche werden im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeurteilt.
Unser Team
Persönlichkeitsrechte & Marketing
Persönlichkeitsrechte & Marketing
Sei es die Veröffentlichung von Mannschaftsfotos oder ein Spielbericht – Persönlichkeitsrechte könnten verletzt werden; andererseits sind Berichterstattungen für die Bereiche „Sportmarketing, Sportwerbung und Sportsponsoring“ unerlässlich – wir helfen Ihnen, dieses rechtliche Spannungsverhältnis rechtssicher aufzulösen.
Unser Team
Rechte an der Veranstaltung
Rechte an der Veranstaltung
Ein Veranstaltungskonzept kann man als reine Idee nicht urheberrechtlich schützen. Doch mit einer Konzeptidee gehen einige schützenswerte Teilaspekte einher, wie zum Beispiel der Veranstaltungsname oder das Design des Logos. Neben dem Urheberrecht gibt es noch das Wettbewerbsrecht, um sich gegen Nachahmungen durch Konkurrenten zu wehren.
Unser Spieler
Schadenersatz bei Verletzung
Schadenersatz bei Verletzung
Wonach richtet sich die Berechtigung von Schadenersatzansprüchen aus Verletzungen bei einem Sportunfall bzw. wann ist ein Spieler einem anderen Spieler zum Schadenersatz verpflichtet? Sind Gefährdungen oder Verletzungen der Beteiligten nicht geradezu typische Folgen des Sports und daher wegen ihrer mit der Natur mancher Sportarten verbundenen Regelmäßigkeit in Kauf genommen? Sind Handlungen, die zu Verletzungen führen, die bei der Ausübung des Sportes nicht durch eine Vergrößerung des in der Natur der betreffenden Sportart gelegenen Risikos herbeigeführt werden, überhaupt rechtswidrig? Handelt derjenige, der an einem Kampfsport teilnimmt, auf eigene Gefahr, weil er sich damit den ihm bekannten oder zumindest erkennbaren Gefahren, die die Ausübung dieses Sportes mit sich bringt, aussetzt (was die Rechtswidrigkeit des Gefährdenden ausschließt)? Sind Verletzungen eines Mitspielers bei einem Kampfsport dann nicht rechtswidrig, wenn sie sich aus typischen, beim Sport unvermeidlichen Verstößen gegen Spielregeln ergeben? – wir haben die konkreten Antworten zu all diesen Fragen. Welches Recht ist anwendbar, wenn Sportler aus dem Ausland in Österreich bei der Ausübung ihres Sports verletzt werden – und gilt das sowohl für Freizeitsportverletzungen als auch im „Profibereich“? (Zur Auflösung: Außervertragliche Schadenersatzansprüche sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das den Schaden verursachende Verhalten gesetzt worden ist. Das „Tatortrecht“ wird in zivilrechtlicher Hinsicht nur ausgeschaltet, wenn für alle Beteiligten eine stärkere Beziehung zum Recht ein und desselben anderen Staates besteht. Die Auflockerung des Deliktsstatuts unterliegt einer Beurteilung im Einzelfall nach dem Grundsatz der stärksten Beziehung.)
Unser Team
Schiedsgerichte
Schiedsgerichte
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren durch nicht-staatliche Gerichte, die als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Insbesondere im Sport werden häufig Schiedsgerichte (etwa der Internationale Sportgerichtshof) angerufen.
Unser Spieler
Spielabbruch
Spielabbruch
Muss ein Spiel z.B. witterungsbedingt abgebrochen werden oder kann es „coronabedingt“ gar nicht stattfinden, stellen sich viele Rechtsfragen: Muss das Spiel nachgeholt werden? Bekommen die Fans das Geld für die Eintrittskarten erstattet? Gelten Spielersperren für das abgebrochene Spiel als abgesessen? Wie sind die Rechtsfolgen eines Spielabbruchs im Vergleich zu denen einer Spielabsage? Wir behalten den Durchblick.
Unser Team
Sportwetten
Sportwetten
Das Geschäft mit Wetten auf Sportergebnisse hat sich in den letzten Jahren zu einem eigenen Business entwickelt, wobei die Hoffnung auf den richtigen Tipp auch mit negativen Begleiterscheinungen wie Spielmanipulation und Wettsucht einhergeht. Daher bedarf es auch in diesem Gebiet spezielle Regeln – und wir unterstützen Sie dabei, hier den Überblick zu behalten.
Unser Spieler
Stadionordnung
Stadionordnung
Dem Inhaber der Sportstätte kommt das Hausrecht zu – doch welche Rechte und Pflichten sind davon umfasst? Welche Regeln haben Zuseher überhaupt zu beachten und wie verschafft man diesen Regeln Geltung? Diese Frage ist nicht nur auf die Sportstätte selbst beschränkt – schließlich beginnen bzw. enden doch auch die Vertragsbeziehungen zwischen Betreibern von Sportstätten und den Besuchern nicht am Stadioneingang, wie beispielsweise beim Erwerb (und Weiterverkauf) von Eintrittskarten deutlich erkennbar ist. Ohne entsprechende Vertragsgrundlagen, die auch wirksam vereinbart werden müssen, könnte ein Weiterverkauf nicht verhindert werden – mit entsprechenden Vertragsgrundlagen jedoch ist sogar die Durchsetzung von Unterlassungsverpflichtungen beim Weiterverkauf möglich.
Unser Team
Strafen & Sanktionen
Strafen & Sanktionen
Regelwidriges Verhalten von Spielern und Betreuern vor, während und nach dem Spiel kann vielfältige Sanktionen nach sich ziehen. Auch Sportvereine können für das Verhalten Ihrer Funktionäre, Spieler und der eigenen Fans sanktioniert werden. Aber immer gilt: Die Strafe muss in einem angemessenen Verhältnis zum sanktioniertem Verhalten stehen und einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Wir beraten Sie daher gerne, wenn Sie oder Ihr Verein mit Strafen konfrontiert sind.
Unser Team
Urheberrecht
Urheberrecht
„Copyright“ – mehr denn je in aller Munde, was aber nicht notwendigerweise heißt, dass alle wissen, was es bedeutet, wenn jemand einem anderen „das Copyright“ gibt. Und die vielfältigen Erscheinungsformen von Medien im Internet haben die Problematik nicht gerade vereinfacht. Doch wir kennen uns aus und beraten Sie in allen Fragen des Urheberrechts: Von Bildern oder Videoaufnahmen einer Sportveranstaltung bis hin zum Logo-Design für Ihren Fanclub.
Unser Team
Veranstaltungsgesetz
Veranstaltungsgesetz
Sportveranstaltungen unterliegen dem Veranstaltungsrecht; dabei handelt es sich um eine typische rechtliche Querschnittsmaterie aus verschiedensten Rechtsgebieten (öffentliches Recht, Privatrecht, Strafrecht, Steuerrecht). Zivilrechtlich geht es um Rechtsbeziehungen des Veranstalters gegenüber Auftragnehmern, Teilnehmern und Zuschauern sowie zum Veranstaltungsort.
Unser Spieler
Vereinsgesetz
Vereinsgesetz
Hinter jedem erfolgreichen Sportler steht sein Verein. Wir beraten Sie bei der Gründung eines Vereins, helfen bei den erforderlichen Behördenwegen bis zur – selbstverständlich auch gerichtlichen – Intervention bei vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Unser Team
(Verwaltungs-) Strafrecht
(Verwaltungs-) Strafrecht
Auch der sportrechtlich relevante Bereich des Verwaltungsrechts ist nahezu unüberschaubar vielfältig. Wir haben dennoch den Durchblick und stehen für Beratungsleistungen zur späteren Problemvermeidung aber auch „fürs Streiten“, falls es unvermeidbar ist, bis hin zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zur Verfügung und für unsere Klienten ein.
Unser Spieler
Zivilrechtlicher Anspruch & Regress
Zivilrechtlicher Anspruch & Regress
Rechtswidriges unsportliches Verhalten kann neben strafrechtlichen Sanktionen auch Schadenersatzansprüche der Geschädigten nach sich ziehen, die auf zivilrechtlichem Weg durchgesetzt werden. Muss man selbst für das Verhalten einer anderen Person einstehen und Schadenersatz bezahlen, kann man sich sein Geld unter Umständen über einen Regress zurückholen.
Unser Team