Was Veranstalter und Gastronomen jetzt wissen müssen
Zur WM 2026 werden wieder Hunderttausende Fußballbegeisterte gemeinsam Fußball schauen, sei es in Lokalen, Vereinsheimen, auf öffentlichen Plätzen und Betriebsgeländen. Was viele unterschätzen: Public Viewing ist rechtlich deutlich komplexer als das bloße Aufstellen eines Bildschirms. Wer hier improvisiert, riskiert Probleme mit Behörden, Nachbarn oder Rechteinhabern. Dieser Beitrag gibt Veranstaltern (zB Gastronomen, Vereinen, etc) einen kompakten Überblick über die wichtigsten Pflichten - von der Genehmigung über den Lärmschutz bis zu den Übertragungsrechten.
Eine wichtige Neuerung direkt zu Beginn: Der Nationalrat hat am 23. April 2026 einstimmig eine Änderung der Gewerbeordnung beschlossen, die die zulässige Dauer für Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen verlängert. Das ist für die WM 2026 (11. Juni - 19. Juli, insgesamt 39 Tage) von unmittelbarer Bedeutung: Die gesamte Turnierphase fällt nun in den neuen Rahmen, ohne dass Veranstalter Sonderlösungen suchen müssen.
Für bereits genehmigte Gastronomiebetriebe gilt nach § 81 Abs. 2 Z 11 GewO eine praxisrelevante Ausnahme: Vorübergehende Änderungen des Betriebs, wie das Aufstellen einer Leinwand sind genehmigungsfrei und nicht anzeigepflichtig, wenn sie anlässlich eines sportlichen Großereignisses von überregionalem Interesse stattfinden und keine Gefährdung von Leben oder Gesundheit verursachen. Eine Fußball-WM erfüllt diese Voraussetzung zweifellos.
Außerhalb bestehender Gastronomiebetriebe, also bei Vereinsfesten, Stadtplatz-Events oder Firmengeländen greifen die Veranstaltungsgesetze der jeweiligen Bundesländer. In Wien etwa regelt das Wiener Veranstaltungsgesetz 2020: Ab bestimmten Besucherzahlen und bei Outdoor-Leinwandübertragungen besteht Anmeldepflicht bei der MA 36. Die Behörde entscheidet nach vollständiger Anmeldung grundsätzlich binnen eines Monats. Bei Veranstaltungen über 5.000 Personen gelten längere Fristen. In Niederösterreich wurde durch eine Novelle vom Februar 2026 die Genehmigungspflicht für Public Viewings deutlich erleichtert.
| Genehmigungen im Überblick | |
| Gastro (innen) | Leinwand im Lokal: bei bestehender Betriebsgenehmigung keine neue Genehmigung nötig (§ 81 GewO). |
| Gastro (Schanigarten) | Leinwand im Außenbereich: grundsätzlich unter die GewO-Ausnahme fallend - Einzelfall prüfen. |
| Freiluft-Event | Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde je nach Bundesland. Wien: MA 36, mind. 1 Monat Vorlauf. |
| Niederösterreich | Novelle Feb. 2026: Public Viewings ohne zusätzliche Bewilligung möglich. |
| Kapazität > 5.000 | Verlängerte Entscheidungsfristen + Sicherheitskonzept erforderlich. |
| Neue GewO-Regelung | Ab April 2026: Zulässige Dauer von 4 auf 6 Wochen verlängert. Deckt die gesamte WM ab. |
Die WM 2026 findet in Nordamerika statt und das bedeutet für Österreich: Viele Spiele laufen nach 22 Uhr, manche sogar um 3 oder 4 Uhr morgens. Das ist die eigentliche Herausforderung für jeden Veranstalter, denn Lärmschutz ist in Österreich Ländersache und die Regeln sind klar.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Sperrstunden für Gastronomiebetriebe nach Bundesland. Maßgeblich ist jeweils die Betriebsart, denn ein Gasthaus oder Restaurant hat in der Regel eine frühere Sperrstunde als eine Bar oder Diskothek:
| Sperrstunden Gastronomie nach Bundesland (WKO, Stand 01/2026) | |
| Wien | Gasthaus/Restaurant: 02:00 Uhr │ Bar: 04:00 Uhr │ Diskothek: 06:00 Uhr |
| Niederösterreich | Gasthaus/Restaurant: 02:00 Uhr │ Café/Bar/Diskothek: 05:00 Uhr (= durchgehend offen möglich) |
| Burgenland | Generell: 01:00 Uhr │ Café/Kaffeehaus: 02:00 Uhr │ Bar/Diskothek: 04:00 Uhr |
| Oberösterreich | Generell: 02:00 Uhr │ Café/Pub/Tanzcafé: 04:00 Uhr │ Bar/Diskothek: 04:00 Uhr |
| Salzburg | Generell: 02:00 Uhr │ Bar/Diskothek/Nachtklub: 04:00 Uhr |
| Steiermark | Generell: 02:00 Uhr │ Café/Kaffeehaus/Bar/Diskothek: 05:00 Uhr (durchgehend möglich) |
| Kärnten | Generell: 02:00 Uhr │ Bar/Diskothek: 04:00 Uhr |
| Tirol | Generell: 02:00 Uhr │ Bar/Diskothek: durchgehend (keine Sperrzeit) |
| Vorarlberg | Generell: 01:00 Uhr │ Bar: 02:00 Uhr |
| Freiluft-Events | Abhängig vom Veranstaltungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Wien: Outdoor grundsätzlich 22:00 Uhr — Sondergenehmigung für spätere Spiele erforderlich. |
Für Public Viewing bedeutet das: Indoor-Betriebe in Wien, der Steiermark, Niederösterreich, OÖ, Kärnten, Salzburg und Tirol können Nachtspiele in der Regel problemlos übertragen. Vorarlberg und Burgenland sind mit Sperrstunden ab 01:00 Uhr restriktiver.
Das Wiener Veranstaltungsgesetz sieht für Freiluftveranstaltungen eine Sperrstunde grundsätzlich um 22 Uhr vor. Eine Verlängerung bis 23 Uhr ist an Wochenenden und Feiertagen im Sommer nach Genehmigung möglich (Novelle 2025, in Kraft seit Sommer 2025). Für Innenveranstaltungen gilt grundsätzlich 2 Uhr als Sperrstunde, hier haben viele Gastronomen mit ihrer bestehenden Betriebsgenehmigung bereits Spielraum.
Konkret zur WM: Spiele mit Anstoß um 21 Uhr MEZ oder später sind im Außenbereich ohne gesonderte Sondergenehmigung problematisch. Wer dennoch auch spät laufende Partien draußen übertragen möchte, muss rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung beantragen und dabei glaubhaft machen, dass Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden, wie etwa durch gerichtete Beschallung oder Schalldämmung.
Selbst wer innerhalb der genehmigten Sperrstunde bleibt, kann von Anrainern zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. Nach § 364 ABGB haben Nachbarn Anspruch auf Unterlassung unzumutbarer Lärmimmissionen, denn auch davor schützt die behördliche Genehmigung nicht. Empfehlung: Ab 22:00 Uhr Lautstärke reduzieren, gerichtete Beschallung einsetzen und Nachbarn vorab informieren.
Neben Genehmigung und Lärmschutz stellt sich für jeden Veranstalter auch die Frage der Übertragungsrechte. In Österreich ist der ORF offizieller Medienpartner der FIFA und zentraler Ansprechpartner für alle Public-Viewing-Lizenzen. Die gute Nachricht für den normalen Gastronomiebetrieb: Wer die WM ohne Eintrittsgeld und ohne Sponsoring im laufenden Betrieb zeigt, benötigt in der Regel keine gesonderte FIFA-Lizenz.
Anders sieht es bei kommerziellen Events aus, sobald Eintritt verlangt wird, Sponsoren eingebunden sind oder die Veranstaltung explizit vermarktet wird, sind gestaffelte Lizenzgebühren fällig, die sich nach der Besucherkapazität richten (ab 101 Personen: € 600,- zzgl. MwSt.). Alle Details, Anmeldeformulare und den aktuellen Regelkatalog inklusive der neuen Möglichkeit, Nachtspiele zeitversetzt zu zeigen finden Sie direkt beim ORF unter der.orf.at/publicviewing.
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