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Auch das ist Sport, nämlich „Ritter-Sport“ und das Markenrecht (August 2020)
Gunther Gram 

Ritter Sport ist und bleibt „quadratisch“ markenrechtlich geschützt. Der BGH hat – letztinstanzlich – aktuell entschieden (Az. I ZB 42/19 u.a.), dass die charakteristische Verpackungsform unverändert als Marke geschützt bleibt. Der sportliche Wettstreit zwischen Ritter Sport und dem Mitbewerber „Milka“, der die Löschung der Marke begehrt hatte, hat seit beinahe einer Dekade geschwelt (ein langes hartes Match mit mehrmaliger Verlängerung) und ist nun zugunsten von Ritter Sport entschieden. Zwar könnte eine Marke dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“, doch ist das – so der BGH – bei Ritter Sport eben nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden. Die Marke bleibt also bestehen – für Ritter Sport somit quadratisch praktisch gut.