Was Österreicher zur WM 2026 wissen müssen
Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 findet vom 11. Juni bis 19. Juli in den USA, Kanada und Mexiko statt und für uns österreichische Fans gibt es in diesem Jahr besonderen Grund zur Vorfreude: Das ÖFB-Team hat sich stark für das Turnier qualifiziert und zeigt, dass Rot-Weiß-Rot auf der großen Bühne wieder mitzureden hat. Wer live dabei sein will, wenn Alaba, Arnautovic & Co. bei der WM auflaufen, der sollte jetzt eines tun: die Reise sauber vorbereiten. Brauche ich ein Visum? Was gilt, wenn der Flug gestrichen wird? Welche Entschädigungen stehen mir zu? Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick aus rechtlicher Perspektive.
Österreich ist Mitglied des US-amerikanischen Visa Waiver Programs (VWP). Das bedeutet: Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen visumfrei in die USA, Kanada und Mexiko einreisen - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
| ESTA auf einen Blick | |
| Kosten | USD 40,– (Grundgebühr) nur über die offizielle US-Regierungswebsite esta.cbp.dhs.gov beantragen. |
| Gültigkeit | 2 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses (je nachdem, was früher eintritt). Mehrfacheinreisen möglich. |
| Aufenthalt | Max. 90 Tage pro Aufenthalt (inkl. Zwischenaufenthalte in Kanada, Mexiko oder der Karibik). |
| Reisepass | Biometrischer e-Pass mit Chip ist Pflicht. Ältere Reisepässe ohne Chip berechtigen nicht zur ESTA-Einreise. |
| Kinder | Auch Kinder und Säuglinge benötigen einen eigenen biometrischen Reisepass und eine eigene ESTA. |
| Achtung | Eine genehmigte ESTA garantiert keine Einreise. Die endgültige Entscheidung trifft die US-Grenzbehörde vor Ort. |
Trotz österreichischer Staatsbürgerschaft kann ESTA verweigert werden und damit ist automatisch ein Visum erforderlich, wenn bestimmte Umstände vorliegen:
Für Kanada benötigen österreichische Staatsangehörige eine eTA (Electronic Travel Authorization), wenn sie per Flugzeug einreisen. Diese ist ähnlich wie ESTA online zu beantragen und kostet CAD 7. Für Mexiko ist bei touristischen Aufenthalten bis zu 180 Tagen kein Visum erforderlich, hier reicht ein gültiger Reisepass. In der Praxis sollten WM-Reisende, die mehrere Austragungsorte besuchen, alle drei Einreisedokumente im Voraus organisieren.
Die Flüge nach Nordamerika zur WM sind bereits jetzt deutlich teurer als in normalen Jahren und das Risiko von Flugstörungen auf einer langen Interkontinentalstrecke ist nicht unerheblich. Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist das zentrale Instrument des europäischen Fluggastschutzes. Sie gilt in zwei Konstellationen:
Konkret für WM-Reisende: Der Hinflug Wien – New York/Los Angeles/Miami unterliegt vollständig der EU-Verordnung. Der Rückflug nur dann, wenn er mit einer EU-Airline gebucht wurde (z.B. Austrian Airlines, Lufthansa). Bei einer US-amerikanischen Airline (z.B. United, American) auf dem Rückweg gilt die EU-Verordnung nicht, hier greift stattdessen das Montrealer Übereinkommen (dazu gleich mehr).
Bei Verspätung (ab 3 Stunden) oder Annullierung steht Ihnen eine pauschale Entschädigung zu, unabhängig davon, was Sie für das Ticket bezahlt haben. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: Je weiter der Flug, desto mehr. Für einen WM-Flug Wien–New York (ca. 6.800 km) bedeutet das € 600 pro Person
| Entschädigungen nach EU-VO 261/2004 | |
| bis 1.500 km | € 250,– pro Person (z.B. Wien – London) |
| 1.500 – 3.500 km | € 400,– pro Person (z.B. Wien – Dubai) |
| über 3.500 km | € 600,– pro Person - gilt für alle WM-Flüge nach USA/Kanada/Mexiko |
| Wann? | Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung oder bei Annullierung - egal wie teuer das Ticket war |
| Annullierung | Zusätzlich zur Pauschale: Wahl zwischen voller Ticketrückerstattung oder kostenloser Umbuchung |
| Wartezeit am Flughafen | Ab 2 Std.: Getränke/Snacks auf Kosten der Airline. Ab 3 Std.: Mahlzeiten. Ab 5 Std.: Hotel. |
| Achtung | Bei „außergewöhnlichen Umständen" (z.B. extremes Wetter, Streik Dritter) entfällt die Pauschale. Betreuungsleistungen (Hotel, Essen) bleiben aber immer bestehen! |
Wer seinen WM-Flug wegen einer Annullierung verpasst, sollte folgende Schritte unternehmen:
Österreich, die USA, Kanada und Mexiko sind alle Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens (MÜ). Das internationale Abkommen gilt damit für den gesamten Hin- und Rückflug, unabhängig von der Airline. Es ist also auch dann anwendbar, wenn der Rückflug mit United, American Airlines oder einer anderen US-Carrier gebucht wurde und die EU-Verordnung nicht greift.
Der entscheidende Unterschied zur EU-Verordnung: Das Montrealer Übereinkommen kennt keine pauschale Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung. Wer Ansprüche geltend machen möchte, muss seinen Schaden konkret nachweisen und beziffern wie z.B. entgangene WM-Tickets, Hotelkosten oder notwendige Umbuchungen. Das ist aufwendiger, kann aber bei hohen tatsächlichen Schäden deutlich mehr ergeben als die EU-Pauschale.
Wer seine WM-Reise als Pauschalreise gebucht hat (Flug + Hotel/Ticket kombiniert), genießt zusätzlichen Schutz nach dem österreichischen Pauschalreisegesetz (PRG). Bei erheblichen Preiserhöhungen nach Vertragsschluss (über 8 %) oder bei gravierenden Änderungen der Reiseleistung (z.B. anderes Zielgebiet, deutlich schlechteres Hotel) steht dem Reisenden ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Auch bei Insolvenz des Reiseveranstalters greift ein gesetzlich vorgeschriebener Insolvenzschutz.
Steigende Ölpreise können Airlines dazu veranlassen, nachträglich Treibstoffzuschläge zu erheben. Im Rahmen einer Pauschalreise ist eine Preiserhöhung bis zu 8 % nach dem PRG grundsätzlich zulässig, darüber hinaus steht dem Reisenden das Rücktrittsrecht zu. Bei Nur-Flug-Buchungen (ohne Pauschalreise) ist die Rechtslage komplizierter: Nach der EU-Preistransparenz-Verordnung muss der Endpreis inklusive aller Zuschläge bereits bei der Buchung kommuniziert werden. Nachträgliche einseitige Preiserhöhungen sind in der Regel unzulässig.
| Checkliste: WM-Reise 2026 — vor dem Abflug |
| ✔ Biometrischen Reisepass prüfen: gültig für die gesamte Reisedauer? |
| ✔ ESTA (USA) rechtzeitig beantragen — mindestens 2 Monate vor Abflug, ausschließlich über esta.cbp.dhs.gov. |
| ✔ eTA (Kanada) beantragen, falls Spiele in Toronto oder Vancouver geplant sind. |
| ✔ Buchungsbestätigung und Flugdaten sichern — Screenshot und Ausdruck. |
| ✔ Reise- und Krankenversicherung abschließen: US-Gesundheitskosten können fünfstellig werden. |
| ✔ Bei Pauschalreise: AGB des Veranstalters zu Preisanpassungen und Stornobedingungen prüfen. |
| ✔ Bei Flugproblemen vor Ort: Grund schriftlich dokumentieren lassen, alle Belege aufheben. |
| ✔ Ansprüche nach EU-VO 261/2004 fristgerecht geltend machen (Verjährung: 3 Jahre). |