Embolo, Balogun und zwei sportrechtliche Lehrstücke der WM 2026
Die WM 2026 hat nicht nur spektakulären Fußball geliefert, sondern auch sportrechtlichen Stoff der besonderen Art. Zwei Fälle sind dabei besonders bemerkenswert, auch wenn sie grundverschiedener Natur sind.
Der Fall Embolo ist ein klassischer Regelanwendungsfehler: Eine neue VAR-Klausel wurde über ihren klaren Wortlaut hinaus eingesetzt, das IFAB hat das offiziell festgestellt. Was bleibt, ist eine bittere sportrechtliche Erkenntnis: Auch ein regelwidriger Platzverweis lässt sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren. Das Ergebnis steht.
Der Fall Balogun ist von anderer Qualität. Hier steht der Vorwurf politischer Einflussnahme im Raum: US-Präsident Trump soll persönlich bei FIFA-Chef Infantino interveniert haben, um die automatische Sperre seines Landsmanns aufzuheben. Ob das den Ausgang des Spiels beeinflusst hat, sei dahingestellt. Belgien gewann das Achtelfinale mit 4:1. Die sportrechtliche Frage aber bleibt: Kann eine zwingende Turnier-Regelung durch eine allgemeine Ermessensnorm außer Kraft gesetzt werden und wenn ja, auf wessen Anruf hin?
WM-Viertelfinale Argentinien gegen die Schweiz, 72. Minute, Stand 1:1. Schiedsrichter João Pinheiro entscheidet zunächst auf Foul von Leandro Paredes an Breel Embolo und zeigt Paredes die Gelbe Karte. Der VAR meldet sich und behauptet, Pinheiro habe den falschen Spieler verwarnt. Pinheiro studiert die Szene erneut, annulliert die Karte gegen Paredes und zeigt stattdessen Embolo die zweite Gelbe Karte wegen einer Schwalbe. Gelb-Rot. Die Schweiz spielt 18 Minuten lang zu zehnt und verliert in der Verlängerung mit 1:3.
Das International Football Association Board (IFAB) als oberste Regelinstanz im Weltfußball stellte am 28. Juli 2026 offiziell klar: Der Platzverweis hätte nicht erfolgen dürfen.
Der Schiedsrichter berief sich auf die seit dieser WM neu eingeführte "Mistaken Identity"-Klausel. Diese Bestimmung erlaubt dem VAR, bei einer echten Spielerverwechslung einzugreifen, also wenn ein Schiedsrichter eindeutig den falschen Spieler bestraft hat. Klassisches Beispiel: Schiedsrichter zeigt Messi Gelb, obwohl er De Paul meinte.
Was hier aber geschah, war grundlegend anders: Pinheiro hatte Paredes korrekt identifiziert, er hatte lediglich die Szene inhaltlich falsch bewertet (Foul statt Schwalbe). Das IFAB stellte daher unmissverständlich klar: Die Klausel darf nicht verwendet werden, um das Vergehen selbst nachträglich umzudeuten. Der VAR hätte in diesem Fall gar nicht eingreifen dürfen.
Das International Football Association Board (IFAB) hat damit einen klaren Regelverstoß durch den VAR festgestellt. Die Klausel darf erst nach Abschluss einer laufenden IFAB-Überprüfung des VAR-Protokolls wieder angewendet werden. Die UEFA bekräftigte: Der VAR dürfe nur bei eindeutigen und offensichtlichen Fehlern eingreifen. Entscheidungen inhaltlich neu zu treffen ist nicht seine Aufgabe.
Was bleibt: Die Schweiz schied durch einen regelwidrigen Platzverweis aus. Eine Wiedergutmachung gibt es nicht. Im Sportrecht gilt (meist) Endgültigkeit. Auch bei Fehlern. Anders als im Zivilrecht gibt es keine Anfechtung des Spielergebnisses. Das IFAB-Rundschreiben ist eine Klarstellung für die Zukunft, aber lässt daraus kein Rechtsmittel für die Schweiz ableiten.
Sechzehntelfinale USA gegen Bosnien-Herzegowina: US-Stürmer Folarin Balogun sieht nach einem VAR-überprüften Foul (zu Recht) die Rote Karte. Eine Rote Karte bedeutet im Fußball: automatische Sperre für das nächste Spiel. Balogun hätte damit im Achtelfinale gegen Belgien gefehlt. Was dann folgte, war beispiellos in der WM-Geschichte.
Wenige Stunden vor dem Achtelfinale teilt die FIFA mit: Baloguns Sperre wird "gemäß Artikel 27 des FIFA-Disziplinarreglements für eine Probezeit von einem Jahr ausgesetzt". The Athletic, AP und AFP berichten übereinstimmend: US-Präsident Donald Trump hatte FIFA-Präsident Gianni Infantino persönlich angerufen, um sich für die Aufhebung einzusetzen. Infantino räumte den Anruf ein. Trump bestätigte ihn öffentlich: "Ich habe eine Überprüfung durch die FIFA gefordert."
Belgien legte sofort formell Beschwerde ein. Die FIFA wies diese als unzulässig ab. Die Begründung: der belgische Verband sei "nicht Verfahrenspartei" (?) und besitze daher keine Beschwerdebefugnis. Spannend ist auch, dass Belgien hier nicht Verfahrenspartei ist, wenn sie direkt von der Handlung betroffen ist. Balogun spielte und Belgien gewann das Achtelfinale dennoch mit 4:1.
Besonders pikant an der Causa Balogun ist die Chronologie: Die FIFA hatte die automatische Sperrfolge zunächst bestätigt. Erst nach dem Anruf Trumps bei Infantino erfolgte die überraschende Kehrtwende. Belgien verwies in diesem Zusammenhang auf FIFA Circular No. 16 vom 12. Mai 2026 sowie auf sämtliche Match Coordination Meetings und Workshop-Unterlagen vor Turnierbeginn, in denen allen Teilnehmerverbänden die automatische Sperrfolge nach einer Roten Karte nochmals ausdrücklich bestätigt worden war. Kurzum: Wer die Regeln kennt und auf sie verlässt, kann von der FIFA trotzdem überrascht werden.
Die FIFA stützte sich auf Artikel 27 des FIFA-Disziplinarreglements ("Suspension of Implementation of Disciplinary Measures"), der in seiner maßgeblichen Fassung lautet:
Formal lässt sich auf Art. 27 verweisen: Er enthält dem Wortlaut nach keine ausdrückliche Ausnahme für automatische Spielsperren. Der Widerspruch liegt jedoch im Regelungssystem:
Nach dem FIFA-Regelwerk ist die Disziplinarkommission das zuständige Organ für Entscheidungen nach Art. 27. Allerdings hat die britische Times aufgedeckt, dass offenbar nur ein einziger FIFA-Funktionär über die Aufhebung entschieden hat, und nicht, wie von der FIFA behauptet, mehrere Mitglieder des Disziplinarkomitees. Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wenn eine automatische Turniersperre durch Einzelentscheid, und möglicherweise auf externen politischen Druck hin aufgehoben werden kann, ohne Begründung und ohne Rechtsmittel für den betroffenen Gegner, dann fehlt dem System jede institutionelle Absicherung. Eine Möglichkeit wäre, Art. 10.5 der WM-Regularien ausdrücklich als Spezialnorm zu verankern, die Art. 27 für den Turnierbetrieb verdrängt. Der CAS könnte als unabhängige Kontrollinstanz für solche Entscheidungen vorgesehen werden und nicht erst im Nachhinein, sondern mit echten Eilrechtsmitteln während des laufenden Turniers.
Ja, und das ist sportrechtlich hochinteressant. Belgien hat mehrere theoretische Wege:
Realistisch betrachtet: Da Belgien das Spiel gewonnen hat und aus dem Turnier bereits im Viertelfinale ausgeschieden ist, ist der sportliche Anreiz für ein CAS-Verfahren gering. Die eigentliche Bedeutung liegt im Präzedenzfall. Ziel wäre eine FIFA-Entscheidung zu schaffen, die politische Einflussnahme im Nachhinein sanktioniert.
Die UEFA brachte es nach dem Vorfall auf den Punkt: Wenn die Rechtssicherheit von Regeln nicht mehr gewährleistet ist, steht die Integrität des Spiels auf dem Spiel und die Glaubwürdigkeit des Wettbewerbs wird untergraben. Das ist keine Übertreibung. Sportrecht lebt von seiner Verbindlichkeit. Eine Regel, die situativ angepasst werden kann, je nach Anrufer, je nach politischer Konstellation des Gastgeberlandes, ist keine wirkliche Regel mehr. Sollte sich die FIFA nicht zu klaren strukturellen Änderungen durchringen, riskiert sie, dass der Fall Balogun kein Einzelfall bleibt, sondern ein Präzedenzfall wird.
Embolo und Balogun sind grundverschiedene Fälle: ein Regelanwendungsfehler hier, eine mögliche politische Intervention dort. Was sie verbindet, ist eine gemeinsame sportrechtliche Schwäche des Systems: Weder im einen noch im anderen Fall gibt es für den direkt Betroffenen ein wirksames Rechtsmittel, das das Ergebnis noch ändern kann.
Was die WM 2026 dem internationalen Sportrecht hinterlässt, ist eine offene Frage: Braucht es effektive Rechtsbehelfe für direkt betroffene Verbände gegen FIFA-Disziplinarentscheidungen, auch wenn sie formal nicht Verfahrenspartei sind? Und braucht es klarere Grenzen dafür, in welchen Ausnahmefällen automatische Sperren ausgesetzt werden dürfen und in welchen nicht? Diese WM hat gezeigt: Die Antwort lautet ja.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen